Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen vorheriger Tätigkeit als Strafverteidiger des Prozessbevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung – sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Willkürverbots durch eine letztinstanzliche, nicht begründungspflichtige Entscheidung
Markenbeschwerdeverfahren – „Ablehnungsgesuch“ – gänzliche Ungeeignetheit der Begründung der Befangenheit – Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs – Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über Befangenheitsantrag – fehlende Zahlung der Beschwerdegebühren – Fiktion der Nichteinlegung – Kostenfestsetzungsantrag noch nicht erlassen – unzulässiger Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsantrag