Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags: Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache sowohl als Verfassungsbeschwerde als auch als Wahlprüfungsbeschwerde
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde – mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie fehlende Darlegung einer Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG