Vergewaltigung: Vorsatz bei Ausnutzung einer hilflosen Lage beim Verzicht des Opfers auf Widerstand aus Furcht; Ausnutzen eines “Klimas der Gewalt” früherer Drohungen
Weisungsverstoß während der Führungsaufsicht: Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Weisung; Nichtbefolgung einer Meldeweisung innerhalb des gerichtlich festgelegten Meldezeitraums
Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Angst des Opfers vor Körperverletzungs- oder Tötungshandlungen des Täters