Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; (Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenrechnung – “Ermäßigung der Klagegebühr” – Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf – der Vermerk am Ende des Protokolls, dass der Vorsitzende “die Verhandlung schließt” ist nicht als Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. v. GebVerz. Nr. 402 110 Buchst. a) i. V. m. § 91 Abs. 3 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO zu werten);
Regelung der Kostentragungspflicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich: Erforderlichkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache