Rechtsbeschwerde gegen Berufungszurückweisungsbeschluss: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschluss; Berücksichtigung neuen unstreitigen Tatsachenvortrags
(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – Vergütungsvereinbarung mit einem ambulanten Dienst – Zuständigkeit zum Abschluss der Vereinbarung – Mindestinhalt nach § 76 Abs 2 SGB 12 – Plausibilitätsprüfung – Vergleich mit anderen Diensten – Einzugsgebiet als Vergleichsraum – Aufklärungspflichten der Schiedsstelle)