Markenbeschwerdeverfahren – “M & S FAHRZEUGHANDEL GMBH (Wort-Bild-Marke)/M & S” – gerichtlicher Vergleich beschränkt sich auf Regelung unternehmenskennzeichnender Rechte und enthält keine Duldungsverpflichtung der Widersprechenden – Zulässigkeit des Widerspruchs – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Prägung durch übereinstimmenden Markenbestandteil – unmittelbare Verwechslungsgefahr