Vergütung des Berufsbetreuers: Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse duch einen „Angestelltenlehrgang II“ an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung mit einem Abschluss als „Verwaltungsfachwirt“
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse durch ein Studium an der Parteihochschule „Karl Marx“ der ehemaligen DDR