Vergütung des Berufsbetreuers: Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse duch einen “Angestelltenlehrgang II” an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung mit einem Abschluss als “Verwaltungsfachwirt”
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse durch ein Studium an der Parteihochschule “Karl Marx” der ehemaligen DDR