(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Verfassungsmäßigkeit des § 2e Abs 3 BEEG – Ungleichbehandlung – Darlegungsanforderungen)
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (§ 276 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB V ) – Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bzgl der Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) – hier: mangelnde Aktivlegitimation eines Krankenhauses bzgl der allgemeinen Persönlichkeitsrechte ihrer Patienten – teils unzureichende Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsobliegenheiten des Beschwerdeführers bei der Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – hier: unzureichende Substantiierung eines Gleichheitsverstoßes durch unterschiedliche Behandlung von Ausbildungszeiten im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung