Wirtschaftlichkeitsprüfung – eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung – Anzahl der Behandlungsfälle weniger als ein Fünftel der Gesamtzahl aller Fälle bei nicht vollzähliger Übersendung der angeforderten Akten – Geltung von Fristen für die Festsetzung von Honorarkürzungen