(Sozialgerichtliches Verfahren – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – Streitgegenstand – statthafte Klageart – Nichterforderlichkeit einer Beiladung der Schiedsstelle – Nichterforderlichkeit einer Zurückverweisung des Rechtsstreits – Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle – Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines Schiedsspruchs)
(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim – fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers – keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens – Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren – Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung – Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)
Abschluss eines Gaslieferungsvertrages mit den Mietern eines Einfamilienhauses: Konkludente Annahme der Realofferte auf Belieferung durch Energieentnahme
Stromlieferungsvertrag: Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als sog. Realofferte; Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss als Empfänger der Realofferte; abweichender Abnehmer der Versorgungsleistung im Einzelfall