Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit – Zweckentfremdung von Wohnraum