(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 – Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen – Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Übertragung der Vertretung des beklagten Bundeslandes auf den Gerichtspräsidenten)
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensverstoß – Antrag auf Terminsverlegung – Erkrankung des Terminsbevollmächtigten eines Leistungsträgers – kurzfristige Übernahme der Terminsvertretung durch einen anderen Mitarbeiter des Leistungsträgers
Revisionsrüge der Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung der in seiner Abwesenheit vernommenen Opferzeugin: Erfordernis der Darstellung des wesentlichen Inhalts der Zeugenaussage