Sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit der Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei Entscheidung des SG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid – absoluter Revisionsgrund – hier aber Urteil statt Beschluss – keine fehlerhafte Besetzung der Richterbank
Gebühren eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für die Vertretung seiner Partei in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union