(Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei ausdrücklichem Hinweis des FG auf die fehlende Erforderlichkeit der beantragten Beweiserhebung)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung eines Verfahrensmangels – Verletzung rechtlichen Gehörs – Übernahme der Fahrkosten für die Anreise zur mündlichen Verhandlung – Ablehnung durch das LSG – Geltendmachung der Einwände erst nach der mündlichen Verhandlung
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung eines Verfahrensmangels – Verletzung rechtlichen Gehörs – Übernahme der Fahrkosten für die Anreise zur mündlichen Verhandlung – Ablehnung durch das LSG – Geltendmachung der Einwände erst nach der mündlichen Verhandlung