(Markenbeschwerdeverfahren – „Bonbonverpackung mit Fähnchen (Bildmarke)“ – zum Markenschutz und zur Markenfähigkeit – zur Anwendung der Schutzausschließungsgründe des § 3 Abs. 2 MarkenG auf Bildmarken, welche die beanspruchte Ware darstellen, Warenverpackungsformen und Warenformen – zur Unterscheidungskraft von Warenformen und Warenverpackungsformen – zum Erfordernis des erheblichen Abweichens von der Norm und der Branchenüblichkeit – zur Mitbestimmung der Branchenüblichkeit durch die Verwendung bestimmter Waren- und Verpackungsformen durch einen einzigen Anbieter – zur Gewöhnung des Verkehrs – Markenfähigkeit – Gesamtgestaltung – keine ausschließlich technische Funktion – Unterscheidungskraft – allein von der Anmelderin verwendetes Verpackungselement – betrieblicher Herkunftshinweis)