Markenbeschwerdeverfahren – „neXtore/NEXT (Gemeinschaftsmarke)/NEXT DIRECTORY (Gemeinschaftsmarke“ – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Richard Wagner – Barren“ – Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen – keine Unterscheidungskraft – kein betrieblicher Herkunftshinweis – produktbezogener Hinweis in Bezug auf Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren