Markenbeschwerdeverfahren – „Gustav Mahler – Röslein“ – Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen – keine Unterscheidungskraft – kein betrieblicher Herkunftshinweis – produktbezogener Hinweis in Bezug auf Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren
Markenbeschwerdeverfahren – „Gustav Mahler – Röschen“ – Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen – keine Unterscheidungskraft – kein betrieblicher Herkunftshinweis – produktbezogener Hinweis in Bezug auf Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren
Markenbeschwerdeverfahren – „AquaDuplo/Duplo“ – Warenidentität und –ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare oder mittelbare Verwechslungsgefahr