Markenbeschwerdeverfahren – „BIOPHEN/BIONSEN (Gemeinschaftsmarke)“ – zur rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr
Schutz einer Gemeinschaftsmarke: Ähnlichkeit eines Zeichens mit einer bekannten Marke; Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft; Reichweite des Bekanntheitsschutzes – VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „TOTO“ – keine wesentlichen Änderungen auf dem relevanten Markt in der Zeit von der Markenanmeldung bis zur Verkehrsbefragung: eine Marke, die zum Zeitpunkt der Verkehrsbefragung die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung bei weitem verfehlt hat ist in der Regel auch zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht durchgesetzt gewesen