Markenbeschwerdeverfahren – „Starsat“ – BGH hat keine ohne Weiteres erfassbare beschreibende Bedeutung der Anmeldemarke im Sinne eines Qualitätshinweises festgestellt – Unterscheidungskraft – BPatG hat die rechtliche Beurteilung des BGH seiner Entscheidung zugrunde zu legen: Aufhebung der Beschlüsse der Markenstelle auf die Beschwerde der Anmelderin