Markenbeschwerdeverfahren – „GET IT RIGHT“ – keine Unterscheidungskraft – zu Bezeichnungszusätzen: ® oder TM – zur Platzierung einer Bezeichnung nach Art einer Marke
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLITE“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft