Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Smartbook“ – keine Unterscheidungskraft – der lange Zeitraum bis zur Stellung des Löschungsantrags und die Motive der Löschungsantragstellerin sind unerheblich – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „smartbook“ – Löschung einer Marke erfordert das zweifelsfreies Vorliegen absoluter Schutzhindernisse zu den maßgeblichen Zeitpunkten – beschreibende Verwendung eines der eingetragenen Marke entsprechenden Zeichens von Dritten erfolgt mehrere Jahre nach der Eintragung: strenge Anforderungen an die Feststellung, dass der Marke schon im Eintragungszeitpunkt jegliche Unterscheidungskraft fehlte – zur rückbezüglichen Feststellung eines bezogen auf den Eintragungszeitpunkt zukünftigen Freihaltebedürfnisses