Markenbeschwerdeverfahren – “Con4Soft/CONSOFT (Wort-Bild-Marke)” – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten – Kein Telekom-Anschluss nötig
Markenverletzung: Berücksichtigung der Kennzeichnungskraft bei Bestimmung der Branchen-, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit; Anschlussberufung bei Klageerweiterung im Berufungsverfahren durch einen zusätzlichen Anspruch oder Klagegrund – BCC