verkehrsrechtliche Anordnung, Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer, kein Recht auf Erhaltung von Parkplätzen aufgrund Anliegergebrauchs, Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Gefährdung der Lösch- und Rettungssicherheit, Anbringung eines Zusatzzeichens, kein Ermessensfehler, Streitwertaddition bei einfacher Streitgenossenschaft