Markenbeschwerdeverfahren – „TIGER FOOD (Wort-Bild-Marke)/Frucht-Tiger (Unionsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – zur Markenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung