Markenbeschwerdeverfahren – „m (Wort-Bild-Marke)/drei Säulen mit Balken und Schleifen (Unionsbildmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – unterstellte erhöhte Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung