Markenbeschwerdeverfahren – „Endo Aktiv/ENDO-Klinik“ – Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr – kein Auswahl-, Aufsichts- und Organisationsverschulden der Bevollmächtigten der Widersprechenden – Dienstleistungsidentität – unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – kein Serienzeichen – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung
Markenbeschwerdeverfahren – „DENTIQUA (Wort-Bild-Marke)/Dentia“ – Einrede mangelnder Benutzung – zur markenmäßigen Benutzung von Zeichen für Dienstleistungen – zur Verwendung einer Marke unter Hinzufügung von Zusätzen – Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr