Markenbeschwerdeverfahren – „GRiPiN (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Doregrippin“ – teilweise Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – zur Prägung durch einen Markenbestandteil – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ÇARSI (Wort-Bild-Marke)/CARS“ – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr aufgrund gedanklichen Inverbindungbringens – Einwand der bösgläubigen Markenanmeldung ist im Widerspruchsverfahren unbeachtlich