Markenbeschwerdeverfahren – „Form eines Würfels, der sich aus verschiedenen Bestandteilen (augenscheinlich Nüssen, Rosinen und Reis) zusammensetzt [dreidimensionale Marke]“ – keine Unterscheidungskraft – ersichtliche Eignung zur Täuschung
Markenbeschwerdeverfahren – „termin-o-mat“ – Zulässigkeit des Gegenbeweises der Unrichtigkeit der im EB enthaltenen Angaben – fehlerhaftes Datum auf dem EB – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft