Markenbeschwerdeverfahren – „CRAFTWERK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)“ – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen Bezeichnung
Markenbeschwerdeverfahren – „e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE MIGLIA“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – teilweise keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – daher teilweise keine Verwechslungsgefahr – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne