Markenbeschwerdeverfahren – „Pilaten/Penaten/PENATEN (notorisch bekannte Marke)“ – zur Vorlage einer Vollmacht für einen Inlandsvertreter – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbar klangliche Verwechslungsgefahr – Gegenstandslosigkeit der Beschwerde aus der zweiten Widerspruchsmarke