Markenbeschwerdeverfahren – „ÖTZTAL Der Höhepunkt Tirols. The Peak of Tirol. (Wort- Bildmarke, IR-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur branchenüblichen Bezeichnungsgewohnheit
Markenbeschwerdeverfahren – „Tasco/Tabasco (Unionsmarke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur abweichenden Benutzungsform – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Küddy (Wort-Bild-Marke)/CADDY“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung