Markenbeschwerdeverfahren – „einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen – Positionsmarke)“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „einfarbige Tube mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen – Positionsmarke)“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post (Unionsmarke)“ – zur Zulässigkeit der Beschwerde – Löschungsklage kann anstatt oder neben einem Widerspruch erhoben werden – zur Kennzeichnungskraft u. a. einer verkehrsdurchgesetzten Marke – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens