Berufsausbildungsbeihilfeanspruch – Einkommensanrechnung – Berechnung des Durchschnittseinkommens aus dem Gesamteinkommen im Regelbewilligungszeitraum von 18 Monaten – keine Verkürzung – Verfassungsmäßigkeit – bei Härtefällen Rückgriff auf Grundsicherungsleistungen
Kein Anspruch auf Anrechnung der in der Feldwebellaufbahn geleisteten Dienstzeit auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes