Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird
Arzt- und Krankenhaushaftung: Amtshaftungsanspruch gegen einen Arzt; Abgrenzung zwischen Befunderhebungsfehler und Diagnosefehler bei Schlaganfallpatienten; Haftung für Fehler eines Konsiliararztes
Krankenversicherung – Krankenhaus – Abschlag kommt auch bei Verlegung aus einem ausländischen Krankenhaus in Betracht – Beachtung des Gleichheitssatzes
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine Strafgefangenen in ursprüngliche JVA stellt nicht zwingend einen “schweren Nachteil” iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar – Zudem Subsidiarität bei unzureichender Nutzung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe