Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
(Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung – Rechtsfolgen bei Übertragung der Zuständigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG – Nicht revisibles Landesrecht – Formelle Beschwer)
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich obsiegende Partei bei abweichender Ansicht in einem entscheidungserheblichen Punkt