Nichtannahmebeschluss: Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche Angebote in Bayern (§§ 4 Abs 4, 5 Abs 3 GlüStVtr BY aF) – keine Verletzung der Berufsfreiheit des privaten Sportwettanbieters – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung überwiegend unzulässig
Fehler des FA keine Verfahrensmängel – Aufteilungsbescheid – fehlerhafte Rechtsanwendung i.d.R. kein Zulassungsgrund – Unbeachtliches Vorbringen nach Ablauf der Begründungsfrist
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV unzureichend substantiiert – Auslegung des § 24 MarkenG verletzt mangels Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers im Hinblick auf Art 7 EGRL 95/2008 keine Grundrechte des GG