Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Urteilsergänzung (§ 321 Abs 1 ZPO) trotz nicht entschiedenen Hilfsantrags – Frage der Geltendmachung von vereinsrechtlichen Auskunftsansprüchen außerhalb der Mitgliederversammlung nicht klärungsbedürftig und damit ohne grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Beschwerdebefugnis – hier: Auswahl des Sitzungssaals für “NSU-Verfahren” und Videoübertragung der Hauptverhandlung in andere Räumlichkeiten