(Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten)
(Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG – Alte Rechtslage – Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben – Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens)