(Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht genügende Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags bei sog. Mantelkäufen nach der Verschärfung der des § 8 Abs 4 KStG in der Fassung vom 29.10.1997)
(Optionseinräumung auch bei Abschluss eines sog. Kombinationsgeschäfts kein Termingeschäft – Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG – Sachliche Unbilligkeit der Erhebung eines Einkommensteueranspruchs)
(Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus – Verfassungsmäßigkeit von § 15b EStG)