(Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. – AdV von Steuerbescheiden wegen verfassungsrechtlicher Bedenken – Interessenabwägung – Begriff der wesentlichen Nachteile i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)
Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.02.2012 X R 12/09 – Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)
(Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG – Betriebsbezogene Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen – Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 4a EStG)
Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden organschaftlichen Recht auf Chancengleichheit bei der Teilnahme an einer Bundestagswahl verletzt