Markenbeschwerdeverfahren – “Eure – I (Wort-Bild-Marke)/EURO I (Wort-Bild-Marke)” – Waren- und Dienstleistungsidentität sowie hochgradige -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – “soulhelp” – Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen – Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders – Anmeldung für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen – Anmelder hat keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb – keine Widerlegung der Vermutung des generellen Benutzungswillens