Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens, wenn zu einem selbstständig tragenden Ablehnungsgrund kein durchgreifender Wiederaufnahmegrund vorgebracht wurde
Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten Feststellungsklage: Hinreichende Darlegung der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens