(Rentenversicherung – Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen Auftraggeber bei verbundenen, einen Konzern iS des § 18 AktG bildenden Unternehmen – Überprüfbarkeit von Bescheiden über die Rentenversicherungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren – Nichtberücksichtigung weiterer individueller Gesichtspunkte bei der Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6)
Markenbeschwerdeverfahren – “PINKCHANNEL (Wort-Bild-Marke)/Pink T.V. (Gemeinschaftsmarke)” – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine bildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch einen übereinstimmenden prägenden Bestandteil – keine gedankliche Verbindung – keine Übereinstimmung im Sinngehalt
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Übergang einer Versicherungsagentur vom Vater auf den Sohn – Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen)
Markenbeschwerdeverfahren – “Tv.de” – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung –wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr