Nichtannahmebeschluss: Rüge eine Verletzung prozessualer Rechte (hier: Waffengleichheit im lauterkeitsrechtlichen eV-Verfahren) setzt hinreichend gewichtiges Feststellungsinteresse voraus – Divergenz des Verfügungsantrags von der Abmahnung begründet zudem keine Verkürzung prozessualer Rechte, wenn letztlich erlassene Untersagungsverfügung mit Abmahnung identisch ist
Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT Daten – Prozesse – Systeme (Wort-Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit