Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Eröffnung des Insolenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits; Anforderungen an die Wirksamkeit einer Forderungsanmeldung; ausreichend individualisierte Forderung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Prozesskostenhilfe – Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse – Berücksichtigung von Vermögen – keine Anwendung von § 141 SGB 12 – kein höherer Freibetrag wegen besonderer Notlage)