(Insolvenz über das Vermögen einer englischen Bank: Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser § 104 InsO widerspricht)
Patentbeschwerdeverfahren – Zahlung der Einspruchsgebühr – „Verzögerte Einziehung“ – Entrichtung der patentamtlichen Gebühr im Wege einer Lastschrift – der Tag des Eingangs der Lastschrift gilt als Zahlungstag, sofern die Einziehung der Gebühr zugunsten der zuständigen Bundeskasse erfolgt – der Kostenschuldner trägt das Risiko, dass es nicht zur Einziehung kommt