Zur Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess sowie zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen – hier: Verwertung der aus präventiv-polizeilicher Wohnraumüberwachung gewonnenen Informationen nicht zu beanstanden – Betrugsstrafbarkeit durch Abschluss bzw Beantragung von Lebensversicherungsverträgen mangels unzureichender Feststellung eines Vermögensschadens nicht mit Art 103 Abs 2 GG vereinbar
Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Folgen der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen, nachträglichen Widerrufsbelehrung
Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages