Markenbeschwerdeverfahren – “STUDIO 7/7 (Widerspruchsmarke zu 1], Unionsmarke, Bildmarke)/Pro 7 (Widerspruchsmarke zu 2], Unionsmarke)” – rechtserhaltende Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt einer selbständig kennzeichnenden Stellung – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens