Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber – Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) durch Kontakt- und Unterstützungsverbot des Verteidigungsministeriums – betroffener Verein nicht in koalitionsspezifischer Betätigungsfreiheit beeinträchtigt
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten – zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG
Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: Erfinderische Tätigkeit bei einem Verfahren zur spezifischen Anwendung des Medikaments Kollagenase zur Behandlung der Peyronie-Krankheit – Kollagenase II
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH und Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) – hier: Überprüfbarkeit der Behandlung einer an den Deutschen Bundestag gerichteten Petition als “öffentliche Petition”