Patentbeschwerdeverfahren – “Rückzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung und Übersetzung” – zum Übersetzungserfordernis europäischer Patente nach der Übergangsregelung des Art. XI § 4 IntPatÜG (juris-Abkürzung: IntPatÜbkG) – Übersetzungserfordernis besteht auch bei später geänderter Aufrechterhaltung im europäischen Einspruchsverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom Inhalt dieses Artikels
Markenbeschwerdeverfahren – “Bayerischer Süßer Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – nach Antragsveröffentlichung sind Änderungen der Spezifikation grds. zulässig – Nachholung von Gründen sowie Rücknahme von Änderungen sind im Beschwerdeverfahren zulässig – Aufhebung der Entscheidung der Markenabteilung bei fehlender Sachentscheidung
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Weißwurstsenf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;